Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger der Gemeinde. Die Ratsmitglieder werden von den Bürgern der Gemeinde gewählt. Der Gemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde, insbesondere über Satzungen, den Haushaltsplan, den Jahresabschluss sowie die mittel- und langfristigen Planungen der Gemeinde. Darüber hinaus überwacht der Gemeinderat die Ausführung seiner Beschlüsse durch den Bürgermeister. Der Gemeinderat kann dem Bürgermeister oder einem Ausschuss Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen.