Baum- & Heckenrückschnitt

🌿 Rückschnittzeit: Oktober bis Februar

Der Oktober markiert nicht nur den Beginn des Herbstes, sondern auch die ideale Zeit, um Hecken und Sträucher zurückzuschneiden.

Zwischen Oktober und Februar sind Rückschnitte und das Entfernen von Gehölzen erlaubt – außerhalb dieser Zeit dient das allgemeine Verbot dem Schutz der Brut- und Nistplätze vieler Vogelarten.

Neben dem Naturschutz spielt die Pflege von Hecken und Sträuchern auch für die Verkehrssicherheit eine wichtige Rolle. Ragen Äste oder Zweige in Gehwege oder Straßen hinein, können sie die Sicht behindern oder sogar zur Gefahr werden – für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende und Autofahrende gleichermaßen. Daher sind solche Hindernisse ganzjährig zu entfernen bzw. in Ordnung zu halten.

📏 Lichtraumprofil beachten

Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer werden gebeten, regelmäßig zu prüfen, ob der Bewuchs auf ihrem Grundstück in den öffentlichen Raum hineinragt.

Folgende Mindesthöhen sind dabei einzuhalten:

Über Gehwegen: mindestens 2,50 Meter

Über Fahrbahnen: mindestens 4,50 Meter

So bleibt der Verkehrsraum sicher, gut beleuchtet und für alle ungehindert nutzbar.

🙏 Vielen Dank an alle, die durch ihre regelmäßigen Pflegearbeiten dazu beitragen, dass unser Ort sicher, gepflegt und lebenswert bleibt!

Ortsgemeindeverwaltung Saffig

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