Vogelgrippe breitet sich auch in MYK aus

Nachdem gestern in Koblenz ein verendeter Kranich positiv auf den Erreger der Geflügelpest (H5N1) getestet wurde, gibt es weitere Funde in Thür und Bendorf. Eine Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut steht hier noch aus. Das Risiko weiterer Fälle bei Wildvögeln und in Geflügelhaltungen wird derzeit als hoch eingestuft. Das teilt die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz mit.

Das FLI stuft das Risiko für Ausbrüche der Geflügelpest sowohl in Geflügelhaltungen als auch bei Wildvögeln derzeit als hoch ein. Nach Angaben des Instituts breitet sich das Virus unter Wildvögeln und Geflügel in Deutschland weiter aus. Aufgrund der intensiven Zugaktivität von Kranichen und anderen Wildvögeln sei insbesondere in den Herbstmonaten mit einer weiteren Ausbreitung der Infektion zu rechnen. Tauben und Singvögel sind kaum empfänglich für die Geflügelpest und spielen bei der Verbreitung des Virus nur eine untergeordnete Rolle.

Oberste Priorität hat der Schutz des Hausgeflügels und die Vermeidung einer Einschleppung der Aviären Influenza in private und gewerbliche Geflügelhaltungen. Hierzu weist das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz auf die konsequente Einhaltung der geltenden Biosicherheitsmaßnahmen hin. Besonders gefährdet sind Haltungen mit Zugang zu offenen Gewässern oder Auslauf ins Freie.

Empfohlene Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter:

  • Wenn möglich, Aufstallung des Geflügels (unter Beachtung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung).
  • Fütterung nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen.
  • Futter, Einstreu und Geräte wildvogelsicher lagern.
  • Tränken ausschließlich mit frischem Leitungswasser – kein Oberflächenwasser verwenden.
  • Keine Speisereste, Eierschalen oder Grünfutter von Wiesen und Äckern verfüttern.
  • Verwendung von stalleigener Kleidung und Schuhwerk, Trennung von Stall- und Straßenkleidung.
  • Regelmäßige Reinigung und Desinfektion aller Gerätschaften.
  • Schadnagerbekämpfung konsequent durchführen.
  • Quarantäne für neu zugekaufte Tiere einhalten.
  • Zugänge zur Geflügelhaltung vor unbefugtem Betreten sichern.

Thomas Brunnhübner, Leiter des Referates Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, betont: „Der beste Schutz gegen eine Einschleppung des Virus ist die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Bereits kleine Nachlässigkeiten können ausreichen, um den Erreger in Geflügelhaltungen einzuschleppen.“

Was tun bei Verdachtsfällen?

Bei Auffälligkeiten im Bestand – etwa Atemnot, Apathie, Durchfall, deutlicher Rückgang der Legeleistung oder plötzliche Todesfälle – ist unverzüglich das zuständige Veterinäramt zu informieren. Geflügelhalter (auch Hobbyhalter) sind gesetzlich verpflichtet, jeden Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche zu melden.

Fund von toten Wildvögeln

Tote oder kranke Wildvögel sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden. Jeder Fund eines toten Wasservogels oder Greifvogels ist dem Veterinäramt unter Angabe von Funddatum und Fundort (möglichst mit GPS-Koordinaten) per E-Mail an veterinaerdienst@kvmyk.de zu melden. Von dort werden Bergung und Untersuchung veranlasst.

Keine Gefahr für den Menschen bei Einhaltung der Hygieneregeln

Eine Infektion des Menschen durch aviäre Influenzaviren ist zwar grundsätzlich möglich, setzt aber engen Kontakt zu infiziertem Geflügel voraus. Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist das Risiko für die Bevölkerung sehr gering, sofern die allgemeinen Hygieneregeln beachtet werden.

Registrierung von Geflügelhaltungen

Alle Geflügelhalter – unabhängig von der Tierzahl und der Art der Haltung – sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt anzumelden. Die Erfassung ist online hier möglich.

Achtung: Für Vogelgrippefälle in Mayen-Koblenz ist am Wochenende das Landesuntersuchungsamt (LUA) unter der Rufnummer 0152 – 54 53 57 37 für Notfälle erreichbar.

Das Veterinäramt Mayen-Koblenz bittet um Achtsamkeit und Mithilfe, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Die Lage wird weiterhin fortlaufend vom Veterinäramt sowie den zuständigen Instituten überwacht. Über aktuelle Entwicklungen werden Sie über die offiziellen Kommunikationskanäle der Kreisverwaltung informiert.

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